Detail
Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Lehrlinge und LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren
- Die Altersgrenze erhöht sich um 2 Jahre pro Kind bei Vorliegen von Betreuungspflichten
- Die Leistung des Präsenz- und Zivieldienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer.
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz muss seint mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen
Was wird gefördert?
- berufsbezogene Höherqualifizierungen
- persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills), wie Kommunikation- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, ...
- Schlüsselqualifiktionen wie Sprachen, EDV, ...
- ausgenommen sind Studien- und Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse
Wie wird gefördert?
Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird der Förderungsbeitrag dirket auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Gesamtförderung beträgt maximal 500,00 € pro Lehrabschluss bzw. Lehre
- Gefördert werden bis zu 50% der Kurskosten; die Kosten müssen pro Kurs mindestens 200,00€ betragen und dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getregen werden.
- Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d.h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamtförderung in Höhe von 500,00 € in Anspruch genommen werden.
Wichtige Termine
Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss abzugeben!
Vorgehensweise
Anträge sind vollständig ausgefüllt innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss mit allen notwendigen Unterlagen an unten stehende Adresse zu schicken.
Kontakt
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeit & Beihilfen
Dietrichsteinplatz 15
8010 Graz
0316/877-7920, 7914, 3466, 3438
email: fa11a(at)stmk.gv.at
Formular unter:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2822322/DE/




