Detail
Steirischer Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Lehrlinge oder LehrabsolventInnen bis zum Alter von 35 Jahren
Voraussetzungen
- Der Kursbeginn muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen
- Ablegung einer Teil- oder Abschlussprüfung
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
- Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung der (Teil-)Prüfung bzw. Zeugnisausstellung
Was wird gefördert?
- Kosten der Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung
- die Prüfungsgebühren
Wie hoch ist die Förderung?
50 % der Kosten werden bei Vorlage der/des Teilprüfungszeugnisse/s ausbezahlt.
Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
Für Personen, die vor dem 1.1.2008 die erste Teilprüfung abgelegt haben, gilt jene Richtlinie, die zum 31.12.2007 Gültigkeit hatte (100% Förderung).
Wichtige Termine
Es gilt eine Antragsfrist innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung der (Teil-)Prüfung bzw. der Zeugnisausstellung.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien, längstens jedoch bis zum 31.12.2010
Vorgehensweise
1.Anträge sind vollständig ausgefüllt innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der jeweiligen Teilprüfungszeugnisse (Datum am Zeugnis ist maßgebend) mit allen notwendigen Unterlagen an die unten angegebene Adresse zu schicken.
- Kopie der/des Teilprüfungszeugnisse/s
- Kopie des Lehrvertrages und des Lehrabschlussprüfungszeugnisses
- Kopie des Einzahlungsbeleges bzw. des Telebankingnachweises
2.Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen wird der Förderungsbeitrag direkt auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.
Kontakt
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeit & Beihilfen
Dietrichsteinplatz 15
8010 Graz
0316/877-7920, 7914, 3466, 3438
email: fa11a(at)stmk.gv.at
Formular unter:
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10125186/4249279




