Detail
Stmk: Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen möchten
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten gem. § 23 Abs. 5 BAG
Die Vorbereitungsseminare werden zur Zeit in den Bildungszentren Graz, Kapfenberg, Judenburg, Gleisdorf und Deutschlandsberg angeboten.
Wie wird gefördert?
Die Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution
Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch ist die Förderung?
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung
Wichtige Termine
Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
Vorgehensweise
Das BFI Steiermark übernimmt die Information und die Abwickung.
Kontakt
BFI Steiermark
http://www.bfi-stmk.at/home/Presse/presseun/die_zweite_chance_-_lehrabschluss.php
0800 230 230




