Detail

Stmk: Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen möchten

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen
  • Nachweis über zwei Jahre einschlägige Berufspraxis (z. B. angelernt) oder mindestens die Hälfte der Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
  • Was wird gefördert?

    Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten gem. § 23 Abs. 5 BAG

    Die Vorbereitungsseminare werden zur Zeit in den Bildungszentren Graz, Kapfenberg, Judenburg, Gleisdorf und Deutschlandsberg angeboten.

     

    Wie wird gefördert?

    Die Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution

    Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden.

    Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

    Wie hoch ist die Förderung?

    100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung

    Wichtige Termine

    Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.

    Vorgehensweise

    Das BFI Steiermark übernimmt die Information und die Abwickung.

    Kontakt

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