Detail
Vlbg: Bildungszuschuss: Startkapital
Für wen ist die Förderung gedacht?
Personen nach bzw. während den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung, die wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung verändert hat.
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.
Was wird gefördert?
Förderbar sind: Berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 50 Unterrichtsstunden
Nicht förderbar sind: Hobbykurse aller Art
Wie hoch ist die Förderung?
bis zu 50% der direkten Kurskosten sowie für die Kursnebenkosten, max. € 2.200,- jährlich
Vorgehensweise
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
- Das Förderungsansuchen ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme einzureichen
Kontakt
- Arbeiterkammer Vorarlberg
- Melike Isir und Marlies Fritsch
- Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
- Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
- E-Mail: info(at)bildungszuschuss.at
- Internet: http://www.bildungszuschuss.at/




