Detail

Vlbg: Bildungszuschuss: Startkapital

Für wen ist die Förderung gedacht?

Personen nach bzw. während den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung, die wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung verändert hat.

Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.

Was wird gefördert?

Förderbar sind: Berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 50 Unterrichtsstunden

Nicht förderbar sind: Hobbykurse aller Art

Wie hoch ist die Förderung?

bis zu 50% der direkten Kurskosten sowie für die Kursnebenkosten, max. € 2.200,- jährlich

Vorgehensweise

  • Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
  • Das Förderungsansuchen ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme einzureichen

Kontakt

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