Detail
Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vlbg. beschäftigt sind, eine mind. einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können und als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss aufweisen
- Lehrlinge
Voraussetzungen
- Die Weiterbildung muss im arbeitsmarktpolitischen Interesse liegen und eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben.
- Das letzte vollentlohnte Monats-Nettoeinkommen des/der Förderungswerbers/in darf € 2.000,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 300,- gewährt.
Was wird gefördert?
Es werden berufsbegleitende Ausbildungen gefördert. Förderbar sind:
- a) Vorbereitungslehrgänge für die Berufsreifeprüfung
- b) Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters
- c) WIFI-Fachakademien
- d) Werkmeisterschulen des WIFI
- e) Vorbereitungslehrgänge auf die Lehrabschlussprüfung
- f) Vorbereitungslehrgänge auf die Meister- oder Befähigungsprüfung, vorausgesetzt, dass die anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren und das Pauschale für das Prüfungsmaterial mehr als € 1.000,- betragen
- g) berufsbildende Fachkurse (Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden). Der Vorstand entscheidet über die Förderung dieser Kurse.
NICHT gefördert werden:
- Hobbykurse aller Art
Wie hoch ist die Förderung?
- a)-f) bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.200,-
- g) bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.200,-
- Eine erhöhte Bildungsprämie für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen für die Berufsreifeprüfung kann für Jugendliche unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die erfolgreiche Ablegung der Berufsreifeprüfung vor Vollendung des 25. Lebensjahres nachgewiesen wird. Förderhöhe: bis zu 75% der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 1.650,-.
Vorgehensweise
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
- Das Förderungsansuchen muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme eingereicht werden.
Kontakt
- Arbeiterkammer Vorarlberg
- Melike Isir und Marlies Fritsch
- Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
- Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
- E-mail: info(at)bildungszuschuss.at
- Internet: http://www.bildungszuschuss.at/




