Detail
Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungskonto
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeitnehmerInnen, die zuletzt in Vorarlberg beschäftigt waren und eine mind. einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können und
- durch die Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben müssen und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.
- Eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice ist nicht möglich.
- Das letzte vollentlohnte Monats-Nettoeinkommen des/der Förderungswerbers/in darf € 2.000,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 300,- gewährt.
Was wird gefördert?
Es werden gefördert:
- Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mind. 4 Monaten (mind. 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mind. 4 Tagen pro Woche)
Es werden NICHT gefördert:
- Hobbykurse aller Art
- Studien, die unter das Studienförderungsgesetz fallen
Wie hoch ist die Förderung?
- zwischen 110,- € und 275,- € / Monat
- maximal zehn Monate / Jahr
Vorgehensweise
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
- Das Förderansuchen muss spätestens drei Monate nach Ende des Ausbildungsjahres bzw. nach Ende der Ausbildung gestellt werden.
Kontakt
- Arbeiterkammer Vorarlberg
- Melike Isir und Marlies Fritsch
- Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
- Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
- E-mail: info(at)bildungszuschuss.at
- Internet: http://www.bildungszuschuss.at/




