Detail

Vlbg: Bildungszuschuss: Bildungskonto

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • ArbeitnehmerInnen, die zuletzt in Vorarlberg beschäftigt waren und eine mind. einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können und
  • durch die Ausbildung ihre berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben müssen und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz muss in Vorarlberg liegen.
  • Eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice ist nicht möglich.
  • Das letzte vollentlohnte Monats-Nettoeinkommen des/der Förderungswerbers/in darf € 2.000,- nicht übersteigen. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens werden Sonderzahlungen und die Familienbeihilfe nicht berücksichtigt. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je € 300,- gewährt.

Was wird gefördert?

Es werden gefördert:

  • Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mind. 4 Monaten (mind. 30 Stunden Unterrichts- bzw. Praktikumszeit an mind. 4 Tagen pro Woche)

Es werden NICHT gefördert:

  • Hobbykurse aller Art
  • Studien, die unter das Studienförderungsgesetz fallen

Wie hoch ist die Förderung?

  • zwischen 110,- € und 275,- € / Monat
  • maximal zehn Monate / Jahr

Vorgehensweise

  • Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen.
  • Das Förderansuchen muss spätestens drei Monate nach Ende des Ausbildungsjahres bzw. nach Ende der Ausbildung gestellt werden.

Kontakt

 

 

 

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