Detail
Wien: WAFF Weiterbildungskonto
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen, wenn die Kurse bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht wurden.
- ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete
- Geringfügig Beschäftigte
- Freie DienstnehmerInnen nach ASVG
- Lehrlinge
- Arbeitslose (beim AMS Wien gemeldet)
- Personen, die beruflich wieder einsteigen möchten
- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
- Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener
- SozialhilfeempfängerInnen
- Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind)
- NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt"
- Nicht gefördert werden alle anderen Selbstständigen, sowie BeamtInnen, StudentInnen, SchülerInnen und PensionistInnen.
Voraussetzungen
- Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
- Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger
Was wird gefördert?
Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten € 75,– pro Kurs übersteigen. Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse.
Wie wird gefördert?
Refundierung eines Teils der Kurskosten im Nachhinein
Wie hoch ist die Förderung?
- 50 % der Kurskosten, max. € 200,–
- 50 % der Kurskosten, max. € 300,–, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Semesterbeginns entweder
o Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld) beziehen,
o in Eltern- oder Bildungskarenz sind oder
o Sozialhilfe bekommen. - 80 % der Kurskosten, max. € 450,–, wenn Sie einen Hauptschul- oder Lehrabschluss erwerben, die Werkmeisterprüfung oder die Berufsreifeprüfung ablegen wollen.
Wichtige Termine
Anträge auf Förderung müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden. Achtung: Diese Frist gilt auch für die erfolgreiche Ablegung von Teilprüfungen bzw. erfolgreich beendete Semester. Für die BRP (Berufsreifeprüfung) stellen Sie den Antrag bitte nach Beginn des Lehrgangs.
Der Höchstbetrag kann im Zeitraum von 2 Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal in Anspruch genommen werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs- bzw. Semesterbeginn liegt.
Vorgehensweise
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung spätestens drei Monate, nachdem Sie Ihre Aus- und Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, mit der Teilnahmebestätigung ein. Bei Aus- und Weiterbildungen, die aus mehreren Semestern oder Modulen bestehen, müssen Sie den Antrag für jedes Semester bzw. jedes Modul innerhalb von 3 Monaten einreichen.
- Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrages erhalten Sie je Semester bzw. Modul. Generell gilt: der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal beantragt werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs- bzw. Semesterbeginn liegt.
- Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es übrigens keinen Rechtsanspruch.
Kontakt
waff – Weiterbildungskonto
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Telefon: 217 48 - 555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr von 8.00 - 12.30 Uhr
waff@waff.at




